Erklärung zur Barrierefreiheit
Unser Bekenntnis zu digitaler Zugänglichkeit — bewiesen, nicht behauptet.
Die EXTRA Group GmbH ist bestrebt, diese Referenzinstallation im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und der europäischen Norm EN 301 549 (WCAG 2.1, Stufe AA) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung gilt für shopware-demo.extra-group.com („ATELIER BAVARIA"), betrieben von der EXTRA Group GmbH, Mathes-Deutsch-Weg 24B, 84036 Landshut. Die Installation ist eine öffentliche Referenz: Sie zeigt, dass ein Shopware-6-Shop „barrierefrei by design" ausgeliefert werden kann. Es findet kein Verkauf statt.
Stand der Vereinbarkeit
Diese Erklärung beschreibt unseren Prüfmaßstab, die eingesetzten Verfahren und ihre Grenzen. Die angegebenen Prüftermine bezeichnen jeweils den letzten bestandenen Lauf in dessen dokumentiertem Umfang.
Wir prüfen, ob Menschen unsere Seiten lesen, verstehen und bedienen können. Die tägliche Überwachung und der vertiefte Prüflauf haben unterschiedliche Aufgaben. Maßstab sind WCAG 2.2, Stufe AA; zusätzliche Qualitätsprüfungen kennzeichnen wir gesondert.
Unser Prüfverfahren im Einzelnen
Tägliche Überwachung
Auf den erfassten Seiten prüfen wir mit axe-core maschinell erkennbare WCAG-Verstöße sowie ergänzend berechenbare Farbkontraste, Überschriften, Seitenstruktur und die Übereinstimmung sichtbarer Beschriftungen mit zugänglichen Namen. Ein Tastaturdurchlauf untersucht Erreichbarkeit, Fokus und Tastaturfallen. Hinzu kommen der Umbruch bei 320 CSS-Pixeln und eine zusätzliche Prüfung bei 375 Pixeln. Der 375-Pixel-Durchlauf kann auf eine dokumentierte Auswahl unterschiedlicher Seitentypen begrenzt sein. Auf bis zu vier ausgewählten Seiten erzeugen wir zusätzlich ein Protokoll des Accessibility-Trees und suchen nach Bedienelementen ohne zugänglichen Namen.
Vertiefter Prüflauf
axe-core, Tastaturdurchlauf, IBM Equal Access und Nu HTML Checker prüfen die erfassten Seiten. Siteimprove Alfa und QualWeb ergänzen die Regelprüfung auf einer Auswahl von bis zu acht Seiten unterschiedlicher Typen. Auf dieser Auswahl untersuchen wir außerdem:
- Umbruch, vergrößerbare Schrift, erhöhte Text- und Zeilenabstände, Struktur und Sprachauszeichnung;
- Fokusverdeckung, reduzierte Bewegung, Eingabefelder, Fehlerhinweise, Statusmeldungen sowie geöffnete Menüs, Dialoge und andere interaktive Zustände;
- Zielgrößen nach WCAG 2.5.8 sowie Hinweise auf Prüfbedarf bei Ziehbewegungen, Anmeldung, konsistenter Hilfe und wiederholter Dateneingabe;
- Medien und vorhandene Untertitel oder Textalternativen; deren inhaltliche Qualität bleibt eine gesonderte Bewertung;
- Qualität von Link- und Bedienelementnamen sowie Bildbeschreibungen: KI kann die Bewertung unterstützen; der Bildvergleich erfasst bis zu sechs Inhaltsbilder je ausgewählter Seite;
- Vorlese-Struktur im Accessibility-Tree und browserübergreifende Regelprüfungen in Chromium, WebKit und Firefox;
- Wirkung von Links, erreichbare Ziele und Pflichtinformationen sowie ergänzend Layoutsprünge beim Laden.
Für bis zu 20 in den erfassten HTML-Seiten gefundene PDF-Verweise prüft veraPDF die maschinell prüfbaren Anforderungen von PDF/UA-1. Lesereihenfolge und Verständlichkeit benötigen zusätzliche Bewertung.
Was ein Ergebnis belegt
Jeder Lauf hält Seitenumfang, Stichprobe, Ergebnisse und ausgefallene Prüfschritte fest. Ein bestandenes Teilergebnis gilt für diesen Umfang; es belegt keine vollständige WCAG-Konformität. Hinweise mehrerer Prüfwerkzeuge werden abgeglichen. Ein Einzelhinweis wird dadurch weder automatisch widerlegt noch automatisch bestätigt. Offener Bewertungsbedarf bleibt sichtbar. Die Accessibility-Tree-Protokolle ersetzen keinen Test mit einem echten Screenreader wie NVDA; solche Bedienprüfungen und menschliche Bewertungen werden mit eigenem Umfang dokumentiert. Nicht geprüfte Kauf-, Anmelde- oder Drittanbieterbereiche sind vom automatisierten Ergebnis nicht mitabgedeckt.
Der dokumentierte Prüflauf vom 6. Juli 2026 über 40 Seitenzustände ergab keine im Engine-Konsens bestätigten Verstöße gegen die genannten Erfolgskriterien (Prüf-Score 100/100). Zum Vergleich: Dieselbe Prüfung einer unveränderten Shopware-Werksinstallation mit Demo-Daten ergab 28 Konsens-Befunde (Score 88) — die Differenz ist unsere Arbeit am Theme, an den Inhalten und an den Prozessen.
Einzelbefunde einzelner Prüfwerkzeuge unterhalb der Konsens-Schwelle sowie Hinweise der Kategorie „Best Practice" bewerten wir laufend und beheben sie, wo sie sich als substantiell erweisen.
Fortlaufende automatisierte Überwachung. Zuletzt automatisiert verifiziert am 13. Oktober 2026 — dabei keine automatisiert erkennbaren Verstöße gegen die geprüften Erfolgskriterien. Automatisierte Tests erfassen nur einen Teil der Anforderungen und ersetzen keine vollständige manuelle Prüfung.
Zusätzlich prüfen wir die Wirkung: ob ein Link wirklich dorthin führt, wohin er zu führen vorgibt, und ob Impressum, Datenschutzerklärung und Erklärung zur Barrierefreiheit von jeder Seite aus wirksam erreichbar sind.
Bekannte Einschränkungen
Der Bezahlvorgang ist in dieser Referenzinstallation nicht aktiv (es findet kein Verkauf statt); die Checkout-Strecke wird daher nicht durchlaufen und nicht mitgeprüft. In einem Kundenprojekt prüfen wir sie mit.
Feedback und Kontakt
Sie haben eine Barriere festgestellt oder benötigen Inhalte in zugänglicher Form? Wir antworten Ihnen zeitnah.
EXTRA Group GmbH · ATELIER BAVARIA (Referenzinstallation)
service@extra-group.com · extra-group.com
Marktüberwachung
Zuständig ist die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF), c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt, Postfach 39 11 55, 39135 Magdeburg, MLBF@ms.sachsen-anhalt.de.
Erstellt am 3. Juli 2026. Prüfverfahren und Grenzen sind oben beschrieben. Ein Prüftermin wird nur nach einem bestandenen Lauf aktualisiert.