Erklärung zur Barrierefreiheit
Unser Bekenntnis zu digitaler Zugänglichkeit — bewiesen, nicht behauptet.
Die EXTRA Group GmbH ist bestrebt, diese Referenzinstallation im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und der europäischen Norm EN 301 549 (WCAG 2.1, Stufe AA) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung gilt für shopware-demo.extra-group.com („ATELIER BAVARIA"), betrieben von der EXTRA Group GmbH, Mathes-Deutsch-Weg 24B, 84036 Landshut. Die Installation ist eine öffentliche Referenz: Sie zeigt, dass ein Shopware-6-Shop „barrierefrei by design" ausgeliefert werden kann. Es findet kein Verkauf statt.
Stand der Vereinbarkeit
Diese Installation ist nach unserer Selbstbewertung weitgehend konform mit den genannten Anforderungen. Wir prüfen die gesamte Website regelmäßig und automatisiert auf mehreren Ebenen: Multi-Engine-Konsens aus fünf unabhängigen Prüfwerkzeugen (axe-core, IBM Equal Access, Siteimprove Alfa, QualWeb/ACT-Rules, Nu-HTML-Checker), korrekte semantische Struktur, aussagekräftige und mit dem sichtbaren Text übereinstimmende Namen von Bedienelementen, ausreichender Farbkontrast über alle Seitentypen, Tastatur-Bedienbarkeit, Sichtbarkeit des Fokus (einschließlich „Fokus nicht verdeckt"), korrekte Sprachauszeichnung, inhaltlicher Abgleich jedes Alternativtexts mit dem tatsächlichen Bildinhalt, Prüfung der Vorlese-Ausgabe (Accessibility-Tree) sowie Screenreader-Testläufe (NVDA), Prüfung eingebundener PDF-Dokumente auf PDF/UA (ISO 14289) mit veraPDF — ergänzt um browserübergreifende Prüfläufe in Chrome, Safari (WebKit) und Firefox. Die Kernkriterien überwachen wir zusätzlich täglich automatisiert.
Der jüngste vollständige Prüflauf vom 6. Juli 2026 über 40 Seitenzustände ergab keine im Engine-Konsens bestätigten Verstöße gegen die genannten Erfolgskriterien (Prüf-Score 100/100). Zum Vergleich: Dieselbe Prüfung einer unveränderten Shopware-Werksinstallation mit Demo-Daten ergab 28 Konsens-Befunde (Score 88) — die Differenz ist unsere Arbeit am Theme, an den Inhalten und an den Prozessen.
Einzelbefunde einzelner Prüfwerkzeuge unterhalb der Konsens-Schwelle sowie Hinweise der Kategorie „Best Practice" bewerten wir laufend und beheben sie, wo sie sich als substantiell erweisen.
Fortlaufende automatisierte Überwachung. Zuletzt automatisiert verifiziert am 17. August 2026 — dabei keine automatisiert erkennbaren Verstöße gegen die geprüften Erfolgskriterien. Automatisierte Tests erfassen nur einen Teil der Anforderungen und ersetzen keine vollständige manuelle Prüfung.
Bekannte Einschränkungen
Der Bezahlvorgang ist in dieser Referenzinstallation nicht aktiv (es findet kein Verkauf statt); die Checkout-Strecke wird daher nicht durchlaufen und nicht mitgeprüft. In einem Kundenprojekt prüfen wir sie mit.
Feedback und Kontakt
Sie haben eine Barriere festgestellt oder benötigen Inhalte in zugänglicher Form? Wir antworten Ihnen zeitnah.
EXTRA Group GmbH · ATELIER BAVARIA (Referenzinstallation)
service@extra-group.com · extra-group.com
Marktüberwachung
Zuständig ist die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF), c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt, Postfach 39 11 55, 39135 Magdeburg, MLBF@ms.sachsen-anhalt.de.
Erstellt am 3. Juli 2026 · Stand dieser Erklärung (letzte inhaltliche Überprüfung): 6. Juli 2026. Selbstbewertung nach BFSG und EN 301 549 (WCAG 2.1 AA, Prüfung bis 2.2), Methodik in Anlehnung an den BITV-Test, ergänzt um eine automatisierte Voll-Site-Prüfung im Multi-Engine-Konsens (axe-core, IBM Equal Access, Siteimprove Alfa, QualWeb/ACT, Nu-HTML-Checker), Tastatur-Simulation, browserübergreifende Prüfläufe (Chrome, Safari/WebKit, Firefox), Screenreader-Testläufe (NVDA), inhaltlichen Alt-Text-Abgleich und tägliche automatisierte Überwachung der Kernkriterien.